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Gefährdungen des Scheinheiligtums

Ausgangsposition zur GTS7000-Sendung über die Resolution des deutschen Verbandes der Historiker und Historikerinnen (VHD) am 10.1.2019, 20 Uhr

Ab wann lässt sich ein Vorgang als ‚historisch‘ kennzeichnen? Wohl dann, wenn er nicht mehr dazu angetan ist, unmittelbar sinnbildend auf die Welt einzuwirken, wenn er stattdessen nur noch mittelbar, nur noch über die Erläuterung näherer und fernerer Kontexte in das Hier und Jetzt einzubinden ist.

Kann daher die „Resolution des Verbandes der Historiker und Historikerinnen Deutschlands zu gegenwärtigen Gefährdungen der Demokratie“, verabschiedet beim Historiker*innentag in Münster am 27. September 2018, bereits in dem Moment, in dem ich dies schreibe, also ein Vierteljahr später, als ‚historisch‘ gelten? Der Debattenschluckauf in den Feuilletons zumindest hat sich verflüchtigt. Die nachrichtenmäßige Halbwertzeit der Resolution hat deutlich abgenommen. Es ist daher vielleicht nicht mehr für alle unmittelbar nachvollziehbar, weshalb diese Resolution – zumindest in Fachkreisen sowie unter interessiert Beobachtenden – für einen kleinen Aufreger sorgen konnte. Ist es also schon Zeit für eine Kontextualisierung?

Beschlusslage

Angesichts von politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen, die sich im Jahr 2018 im europäischen wie im weltweiten Maßstab nicht nur fortgesetzt, sondern teils noch verstärkt haben, will die Resolution vor dem Hintergrund historischer Langfristentwicklungen auf die Gefährdungen der Demokratie aufmerksam machen, spricht sich gegen Diskriminierung, nationalistische Alleingänge und Populismus aus, fordert Pluralismus, europäische Einigung und kritische historische Betrachtungen. 

Soweit, wie von unterschiedlichen Seiten, von Befürwortern wie Kritikern der Resolution, mehrfach betont: alles Selbstverständlichkeiten. Wie können aber Selbstverständlichkeiten zu einer (hierdokumentierten) Debatte führen, die nicht nur zahlreiche Beiträge provoziert, sondern auch heftige Ablehnungen der Resolution hervorgerufen hat? Das weit rechtsstehende politische Spektrum zeigte sich erwartungsgemäß erbost angesichts dieser ausdrücklichen Sympathie für Andersdenkende und Andersmenschende. Aber auch innerhalb der historischen Zunft, wie sie im VHD verbandsmäßig organisiert ist, wurden diverse kritische Stimmen laut. 

Auffallend dabei waren die Streitpunkte, die sich im Verlauf der Diskussion herausgebildet haben. Das sind 1. die Sprecherposition des Verbandes, 2. die Form von Abstimmung und Beschluss beim Historiker*innentag in Münster und 3. die beschlossenen Inhalte mitsamt den verwendeten Formulierungen. Und zwar in dieser gewichteten Reihenfolge.

Die Debatte könnte also im historischen Nachhinein einer unbedarften Leserschaft den Eindruck vermitteln, es ginge vorrangig um formale Fragen, ob nämlich ein wissenschaftlicher Fachverband sich zu einer solchen politischen Stellungnahme aufschwingen dürfe und seine Mitglieder damit auf diese Position verpflichten könne. 

Wissenschaft und Politik

Zumindest das angebliche Problem der Gesinnungsverpflichtung qua Verbandsmitgliedschaft dürfte sich schnell ausräumen lassen, weil es keiner grundsätzlichen Überlegung bedarf, ob man in demokratisch verfassten Gemeinschaften (wie einem Staat oder auch einem wissenschaftlichen Fachverband) anderer Meinung sein darf. Es wäre eher verwunderlich, müsste diese Trivialität noch einmal expliziert werden. Die andere Frage, die nach der Politisierbarkeit des VHD, sorgte jedoch für größere Irritationen. Darf und soll und kann der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands sich zu einem aktuellen politischen Gegenstand äußern? Darf er hierzu eine dezidierte politische Position einnehmen?

Es geht also um die gute alte Frage nach dem Verhältnis von Wissenschaft und Politik, hier natürlich genauer: von Geschichtswissenschaft und Politik. Und in diesen Gefilden dräute schon immer die Gefahr eines zwitterhaften Wechsels zwischen der gesellschaftlichen Bedeutung von Wissenschaft als Heiligtum und der Politikferne als Scheinheiligtum. 

Wie undurchsichtig insbesondere das Verhältnis zwischen Historie und Politik ist, lässt sich nicht nur an der regelmäßig kolportierten Binsenweisheit ablesen, bei Historiker*innen handele es sich eigentlich um verhinderte Politiker*innen. Und es sind auch nicht nur diejenigen Menschen, die auf unterschiedliche Art und Weise die Grenze zwischen beiden Sphären überschritten haben (Winston Churchill, Helmut Kohl), die zeigen können, wie schwierig eine eindeutige Abtrennung sich gestaltet. 

Politische Einflussnahme

Nein, es ist die Geschichtswissenschaft selbst (ob in Form von Einzelpersonen, Verbänden oder einer nur diskursiv zu fassenden ‚Disziplin‘), die sich regelmäßig und zumeist ohne größere Skrupel politischen Einfluss anmaßt. Eher abstrakt weist sie sich die Aufgabe zu, für gesellschaftliche Orientierung und Identitätsbildung zuständig zu sein. Etwas konkreter leitet sich daraus die direkte Einflussnahme in aktuelle Fragen der Bildungspolitik, der Wissenschaftspolitik, der Vergangenheitspolitik oder der Erinnerungskultur ab. Und nicht ungern nehmen zumindest einige Vertreter*innen der Zunft die Möglichkeit wahr, sich via Medien in politische Debatten deutend einzumischen. 

Offensichtlich wird die politische Rolle, die der VHD sich selbst zuschreibt (und die ihm auch von außen zugeschrieben wird), spätestens angesichts der Liste von Redner*innen bei Eröffnungsveranstaltungen von Historiker*innentagen. Da treten sie dann alle auf, ob Bundeskanzlerin, Bundespräsident, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Präsident des Bundestags, Ministerpräsident*innen oder diplomatische Vertreter*innen anderer Länder. All das nimmt man nahezu selbstverständlich hin – will dann aber ernsthaft die Frage aufwerfen, ob es opportun ist, sich in einer bestimmten, politisch umstrittenen Situation zu äußern? 

Der Verband erlässt regelmäßig Resolutionen – die aber ebenso regelmäßig zu keinen Debatten führen. Der VHD hat als Verband gegen ein polnisches Gesetz zu NS-Verbrechen protestiert (Februar 2018), hat sich gegen ein ungarisches Gesetz ausgesprochen, das unter anderem die Existenz der Central European Universitybedroht (April 2017), gibt regelmäßig Erklärungen zum Schulfach Geschichte ab oder wendet sich gegen das CHE-Ranking oder das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (Mai und August 2012) – um hier nur einige Beispiele zu nennen. 

Wenn also einige Debattenbeiträge zur Resolution von Münster darauf hinauslaufen, der Verband habe sich nicht politisch zu äußern, dann wirkt es scheinheilig, wenn dieser Einwurf erst jetzt, nach so vielen früheren politischen Äußerungen kommt. Wohl eher wurde darauf gezielt, der Verband hätte sich nicht mit dieser politischen Ausrichtung äußern sollen, also mit einer Haltung, die man grob ‚links der Mitte‘ einordnen kann. 

Und wenn in der Diskussion nach der Resolution die eher formalen Fragen in den Vordergrund gerückt wurden – Soll der Verband eine solche Meinungsäußerung kundtun? Und lief die Abstimmung darüber korrekt ab? –, dann scheinen das vorgeschobene Argumente zu sein, die eher den Unmut Einiger über den Inhalt zum Ausdruck bringen sollten, ohne diese inhaltliche Divergenz ganz offen aussprechen zu wollen. Man schlug den Sack, meinte aber den Esel.

Und schließlich: Was wäre die Alternative zu dieser Resolution gewesen? Vornehme Zurückhaltung? Das Schweigen im Blätterwald der Geschichtswissenschaft? Lieber abwarten, bis sich eine bestimmte Situation als unumkehrbar herausgestellt hat, um dann im Nachhinein mal wieder eine ganze Reihe an Büchern zu schreiben, die nicht nur darstellen, wie es dahin kommen konnte, sondern die den Zeitgenoss*innen der Vergangenheit auch noch erklären, wie sie besser gehandelt hätten? Das Selbstverständnis der historischen Zunft als rückwärtsgewandtes Prophetentum kommt irgendwann an seine Grenzen. Die Resolution von Münster hat eine dieser Grenzen benannt.

Abbildung: Berlin 2009 (c) Tobias Nordhausen via Flickr


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Achim Paul Landwehr (3. Januar 2019). Gefährdungen des Scheinheiligtums. Der Geschichtstalk. Abgerufen am 6. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/pcvq


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